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Finanzgerichtsordnung | Aufrechnung mit Kostenerstattungsanspruch des Vollmachtgebers bzw. Entgegennahme der Aufrechungserklärung des Kostenschuldners
Nach dem NWB KAAAC-67045 ermächtigt eine Prozessvollmacht dazu, mit einem Kostenerstattungsanspruch des Vollmachtgebers gegen die Forderung aufzurechnen, zu deren Abwehr die Vollmacht erteilt worden war; Entsprechendes gilt für die Entgegennahme einer Aufrechnungserklärung des Kostenschuldners. Dazu führt der Senat weiter aus: Aus dem vom Gesetz festgelegten Umfang der Prozessvollmacht (§ 155 FGO, § 81 ZPO) ergibt sich, dass sie zu allen Prozesshandlungen im Verhältnis zu Gericht und Gegner ermächtigt, die den konkreten zwischen den in der Prozessvollmacht bezeichneten Beteiligten schwebenden Rechtsstreit betreffen. Sie ermächtigt also zu allen Handlungen und Erklärungen, die dem Betriebe und der Beendigung des Rechtsstreits oder der Durchführung der Entscheidung dienen. Dabei kann ...