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Einkommensteuer | Baumaßnahme als Herstellungsaufwand oder Erhaltungsaufwand
Das NWB CAAAC-67522 ist in folgenden Leitsätzen zusammengefasst: (1) Bei der Prüfung, ob eine Baumaßnahme nach § 255 Abs. 2 HGB zu Herstellungsaufwand führt, darf nicht auf das gesamte Gebäude, sondern nur auf den entsprechenden Gebäudeteil abgestellt werden, wenn das Gebäude in unterschiedlicher Weise genutzt wird und deshalb mehrere Wirtschaftsgüter umfasst. (2) Ob eine wesentliche Verbesserung i. S. des § 255 Abs. 2 HGB des Wirtschaftsguts erreicht wird, richtet sich danach, ob die durch die Baumaßnahme bewirkten Veränderungen vor dem Hintergrund der betrieblichen Zielsetzung zu einer höherwertigeren (verbesserten) Nutzbarkeit des Vermögensgegenstands führen. – Anmerkung: Gibt der unterschiedliche Nutzungs- und Funktionszusammenhang des Gebäudes auch den Prüfungsmaßstab für die Beurteilung der ...