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StuB Nr. 1 vom Seite 30

Gewinnerzielungsabsicht: Persönliche Gründe für die Hinnahme von Verlusten und Dauer der Anlaufphase

Anmerkungen zum

von Dipl.-Finw. Vorsitzender Richter am FG Bernd Rätke, Berlin
Kernthesen
  • Der Stpfl. ist steuerlich gehalten, nach dem Ende der verlustreichen Anlaufphase geeignete Umstrukturierungsmaßnahmen zu ergreifen, um seinen Betrieb in den Gewinnbereich zu bringen.

  • Im Regelfall dauert die Anlaufphase mindestens fünf Jahre. Die konkrete Dauer hängt aber vom Gegenstand und der Art des jeweiligen Betriebs ab.

  • Ausnahmsweise sind Verluste während der Anlaufphase steuerlich nicht anzuerkennen, wenn der Betrieb aufgrund der persönlichen Interessen oder Neigungen des Stpfl. gegründet worden ist und kein schlüssiges Betriebskonzept bei Gründung des Betriebs erstellt worden ist.

Fehlt die Absicht der Erzielung positiver Einkünfte, sind die Ver-luste steuerlich nicht anzuerkennen. Von welchem Zeitpunkt an aber kann bei den Gewinneinkünften die Einkünfteerzielungsabsicht (Gewinnerzielungsabsicht) überhaupt verneint werden – bereits von Anfang an oder erst nach einer gewissen Anlaufphase? Mit seinem Urteil vom hat der BFH die Dauer der Anlaufphase, innerhalb derer Verluste anzuerkennen sind, konkretisiert und sich zu den einzelnen persönlichen Gründen und Neigungen, die zur Verneinung der Gewinnerzielungsabsich...

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Gewinnerzielungsabsicht: Persönliche Gründe für die Hinnahme von Verlusten und Dauer der Anlaufphase

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