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Abzugsbeschränkung für Bewirtungsaufwendungen im Rahmen einer Schulungsveranstaltung
Bewirtet ein Unternehmen im Rahmen einer Schulungsveranstaltung an dieser Veranstaltung teilnehmende Personen, die nicht seine Arbeitnehmer sind, so unterliegt der Bewirtungsaufwand der Abzugsbeschränkung gem. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG (Bezug: § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG).
Praxishinweise: Nach der Entstehungsgeschichte der Vorschrift des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG greift die Abzugsbeschränkung stets dann, wenn eine Bewirtung aus geschäftlichem Anlass erfolgt und die bewirteten Personen nicht Arbeitnehmer des Stpfl. sind. Ein „geschäftlicher Anlass” ist dabei stets anzunehmen, wenn es sich um Personen handelt, zu denen Geschäftsbeziehungen bestehen bzw. aufgenommen werden sollen. Bezüglich des Anlasses der Bewirtung (Schulungsveranstaltung oder sonstige Einladung) ist keine weitere Differenzierung bezüglich des Abzugsverbots zu treffen. Ents...