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Unzulässiger, allein auf Schätzungsbescheid beruhender Insolvenzeröffnungsantrag des Finanzamts
Soweit die Forderung des den Insolvenzeröffnungsantrag stellenden FA die einzige Verbindlichkeit des Schuldners darstellt und zudem auf einem Schätzungsbescheid beruht, der unter dem Vorbehalt der Nachprüfung steht (§ 165 Abs. 1 Satz 2 AO), ist dies zur erforderlichen Glaubhaftmachung des FA i. S. des § 14 InsO zwar ausreichend; dieser Vortrag wird aber durch die Darlegung und (Gegen-)Glaubhaftmachung des Schuldners darüber, dass er die Steuererklärungen für den von der Schätzung umfassten Veranlagungszeitraum eingereicht habe und sich aus diesen zumindest keine Steuerschuld bzw. sogar ein Steuerguthaben ergebe, wiederum mit der Folge entkräftet, dass der Eröffnungsantrag unzulässig ist. Daran ändert auch der zusätzliche Umstand nichts, dass das FA aufgrund der eingereichten Erklärungen für den von der Schätzung umfasst...