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IWB Nr. 1 vom Seite 4

Vorgezogener Stichtag im Rahmen der Abgeltungsteuer nur für bestimmte Investment-Anleger

Die 25 %ige Abgeltungsteuer auf Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren wird grundsätzlich vom an erhoben, wenn die Papiere nach diesem Zeitpunkt erworben wurden. Eine Ausnahme davon hat der Bundestag im Jahressteuergesetz 2008 beschlossen, wie die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion klarstellt. Dies geht aus der am veröffentlichten Pressemitteilung des Deutschen Bundestages hervor. Im Investmentsteuergesetz wurde der für die Besteuerung relevante Stichtag für den Zeitpunkt des Erwerbs bestimmter Anlageformen auf den vorgezogen, sodass Veräußerungsgewinne bereits dann steuerpflichtig sind, wenn die Anlage nach diesem Datum getätigt wurde. Wie es in der Antwort heißt, betrifft diese Stichtagsregelung nicht Investmentvermögen selber, sondern nur die Anleger in bestimmte Investmentvermögen.

Erfasst würden die Anteile an inländischen Spezial-Sondervermögen und Spezial-Investmentaktiengesellschaften sowie an ausländischen Spezial-Investmentvermögen im Privatvermögen natürlicher Personen sowie Anteile an anderen Investmentvermögen als „Spezial-Investmentvermögen”, bei denen natürliche Personen eine besondere Sachkunde und einen Mindestanlageb...

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Vorgezogener Stichtag im Rahmen der Abgeltungsteuer nur für bestimmte Investment-Anleger

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