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IWB Nr. 1 vom Seite 5

Spanische Bankkonten im Erbfall – Kontenumschreibung auf Erben beschleunigt

von Dr. Burckhardt Löber, Rechtsanwalt, Notar, Abogado, Frankfurt am Main und und Fernando Lozano, Abogado, Valencia

Banken sitzen bekanntlich gerne auf Geld. Kunden finden das vor allem dann nicht gut, wenn es sich um ihr eigenes Geld handelt. Insbesondere in Erbfällen ist bei Banken eine lange „Sitzdauer” festzustellen. Bis die Bank das Konto auf den Erben umgeschrieben hat und dieser über die Salden verfügen kann, vergehen oft ungewöhnlich lange Zeiträume. Diese führen häufig zu Fristüberschreitungen bei der Zahlung der Erbschaftsteuer und zu Säumniszuschlägen für den Erben. Banken haften zwar gegenüber dem spanischen Fiskus hilfsweise für die Zahlung der Erbschaftsteuer: Dies darf aber kein Grund sein, dem Fiskus und auch dem Erben die erforderlichen Auskünfte über das Erblasserkonto zu verweigern; ebenso wenig darf nach erfolgter Erbschaftsannahme in notarieller Form seitens der kontoführenden Bank die Konten- und Depotumschreibung auf den Erben verweigert werden.

Diese Missstände haben die spanischen Finanzbehörden im Rahmen einer Anrufungsauskunft zu klaren und verbindlichen Aussagen wie auch zu Konsequenzen veranlasst. Da nach spanischem Steuerrecht dem Tenor entsprechender Anrufungsauskünfte Allgemeinverbindlichkeit zukommt, darf von einer Änderung der bisher misslichen Situation ausgegan...

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