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Gewerblich geprägte Personengesellschaften im internationalen Steuerrecht
Im Entwurf eines nimmt die Finanzverwaltung erstmals ausführlich Stellung zur Anwendung von DBA auf Personengesellschaften. Dabei stellt sie fest, dass für die Abgrenzung der Unternehmensgewinne gem. Art. 7 OECD-MA die innerstaatliche Definition der gewerblichen Einkünfte heranzuziehen sei und somit auch rein vermögensverwaltende aber gewerblich geprägte Personengesellschaften Unternehmensgewinne erzielen.
Der folgende Beitrag nimmt zu dieser Auslegung kritisch Stellung, weist aber auch auf damit zusammenhängende Vorteile hin.
I. Einsatzmöglichkeiten von Personengesellschaften zur Vermeidung der Entstrickung
Personengesellschaften werden auf Abkommensebene i. d. R. nicht als eigenständige Steuersubjekte angesehen. Jeder der beteiligten Mitunternehmer betreibt abkommensrechtlich ein eigenes Unternehmen (vgl. Entwurf des , Tz. 2.2.2; Debatin/Wassermeyer, a. a. O., Art. 7 MA, Rn. 69). Die Ansässigkeit dieses Unternehmens richtet sich nach dem Sitzstaat des jeweiligen Mitunternehmers (Art. 3 Abs. 1 lit. d OECD-MA). Gem. Art. 7 Abs. 1 Satz 1 OECD-MA steht das alleinige Besteuerungsrecht S. 32regelmäßig allein diesem Staat...