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Das Steuerrecht Großbritanniens 2007/2008
Am hatte der ehemalige Finanz- und jetzige Premierminister Gordon Brown den Haushaltsentwurf für 2007 vorgelegt, der als Gesetzentwurf vom und schließlich als Steuergesetz (Finance Act 2007) am abschließend vom britischen Parlament gebilligt wurde.
Im Wesentlichen handelt es sich dabei um inflationäre Anpassungen im Bereich der Einkommensteuer und Ankündigungen künftiger Reformvorhaben für das Steuerjahr 2008/09, wie der Wegfall des Eingangssteuersatzes von 10 %, die Absenkung des mittleren Steuersatzes von 22 % auf 20 % im Einkommensteuertarif und des Körperschaftsteuerregelsatzes von 30 % auf 28 %.
Im Folgenden werden die wichtigsten Änderungen im Steuerrecht Großbritanniens vom Steuerjahr 2006/07 auf 2007/08 dargestellt, die bei der Einkommensteuer rückwirkend zum und bei der Körperschaftsteuer zum i. d. R. in Kraft treten. S. 16
I. Einkommensteuer
1. Freibeträge
Die Freibeträge werden i. d. R. jährlich aufgrund der Inflationsentwicklung erhöht. Folgende Steuerfreibeträge vom Einkommen werden gewährt:
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Freibetrag | 2006/07 | 2007/08 |
Grundfreibetrag | 5.035
GBP | 5.225
GBP |
Altersfreibetrag ab 65 bis 74 Jahre | 7.280
GBP |