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Eingetragene Lebenspartnerschaften
Erbschaftsteuerliche Behandlung nach dem Entwurf eines Erbschaftsteuerreformgesetzes
Der Entwurf des Erbschaftsteuerreformgesetzes (s. dazu Eisele, NWB Beratung aktuell 51/2007; ders., NWB Beratung aktuell 52/2007) greift auch die brisante Frage der erbschaftsteuerlichen Behandlung der eingetragenen Lebenspartnerschaft, d. h. der Partnerschaft von gleichgeschlechtlichen Personen nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz auf.
I. Bisheriges Recht
Die bisherige erbschaftsteuerliche Behandlung der eingetragenen Lebenspartnerschaft lässt sich kurz und knapp zusammenfassen: In der steuerrechtlichen Praxis wurde die eingetragene Lebenspartnerschaft ignoriert. Der Lebenspartner wurde genauso behandelt wie jede dritte Person, die mit dem Erblasser in keiner familienrechtlichen Beziehung stand. So führt das FG Düsseldorf (rkr. Urteil v. - 4 V 4529/03 A (Erb) NWB NAAAB-16240) aus, es bestünden keine ernsthaften Zweifel, dass die Regelung, nach der der Partner einer eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft erbschaftsteuerlich nicht wie ein Ehegatte behandelt wird, verfassungsgemäß sei. Der eingetragene Lebenspartner war also erbschaftsteuerlich gem. § 15 Abs. 1 ErbStG in die Steuerklasse III einzuordnen. Sein Freibetrag betrug gem. § 16 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG 5 200 €. Auch der besondere Versorgungsfreibetrag von 256 000 €, der dem überlebenden Ehegatte...