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Sozialversicherungsrecht | Keine Arbeitslosenversicherung für Vorstandsmitglieder einer AG
Vorstandsmitglieder einer AG haben keinen Anspruch auf eine freiwillige (Weiter-)Versicherung in der Arbeitslosenversicherung. Das gilt unabhängig von der Größe der AG, da der Gesetzgeber diesen Personenkreis ausdrücklich vom Schutz der Arbeitslosenversicherung ausgenommen und dabei nur auf die Rechtsform der Gesellschaft und nicht auf ihre Größe und Finanzkraft abgestellt hat (, nrkr.). Im Streitfall war der Kläger nach mehrjähriger versicherungspflichtiger Beschäftigung zum Vorstand einer AG bestellt worden. Er beantragte bei der Bundesagentur für Arbeit die freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung. Das Gericht hält die anzuwendenden Normen (§ 28a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 und § 27 SGB III) nicht für widersprüchlich. Deren A...