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Pkw für private Fahrten ausnahmsweise kein geldwerter Vorteil
Grundsätzlich liegt in der Gestellung eines Kraftfahrzeugs für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und für private Fahrten ein geldwerter Vorteil. Diese Regel gilt nicht ausnahmslos. Verfolgt ein Landkreis mit der Kfz-Gestellung für einen Technischen Einsatzleiter bei größeren Unfällen allein das Ziel, dass die örtliche Einsatzleitung bei einer Alarmierung schnellstmöglich am Einsatzort eintreffen kann und macht die äußere Erscheinung des Einsatzfahrzeugs die Verwendung bei privaten Fahrten eher lästig als angenehm, ist ein geldwerter Vorteil zu verneinen.