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Nutzung des Pkw für weitere Tätigkeit nicht durch 1 %-Regelung abgegolten
Nutzt der Arbeitnehmer einen Pkw, der ihm von seinem Arbeitgeber überlassen worden ist, auch für ein zweites Arbeitsverhältnis, ist der geldwerte Vorteil nicht durch die 1 %-Regelung abgegolten (§ 8 Abs. 2 Satz 2 EStG i. V. mit § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG). Nach Ansicht des FG deckt die 1 %-Regelung nur die privaten Fahrten ab, nicht aber die Fahrten, die im Rahmen einer weiteren Einkünfteerzielung unternommen werden – hier die Zweitbeschäftigung.
Die Folge: Soweit der Arbeitnehmer den Pkw für seine zweite Tätigkeit nutzt, etwa für Fahrten zwischen Wohnung und Zweit-Arbeitsstätte, bemisst sich der geldwerte Vorteil nach § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG; dies ist der übliche Endpreis am Abgabeort. Dies dürften mindestens die anteiligen Kosten sein, die dem Arbeitgeber entstanden sind. Im Gegenzug kann der Arbeitnehmer aber die Werbungskosten...