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Offenlegungspflicht für JA – bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder
Das EHUG verpflichtet Kapitalgesellschaften und GmbH & Co. KG, ihre Jahresabschlüsse (JA) 12 Monate nach Geschäftsjahresende ohne gesonderte Aufforderung ins Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de) einzustellen. Betrieben, die dieser Verpflichtung nicht nachkommen und überführt werden, drohen Ordnungsgelder in Höhe von 2.500 € bis 25.000 €.
Insbesondere ist darauf hinzuweisen, dass die Ordnungsgelder sowohl gegen die Gesellschaft als auch gegen ihre gesetzlichen Vertreter festgesetzt werden können. Allerdings wird das Ordnungsgeld zunächst „nur” angedroht. Betroffene Firmen haben dann noch sechs Wochen Zeit, um die entsprechenden Unterlagen nachzureichen.