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Entwurf eines Erbschaftsteuerreformgesetzes
Neuregelung des erbschaftsteuerlichen Bewertungsrechts
Am hat das Bundeskabinett dem Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts zugestimmt. Mit dem Entwurf reagiert der Gesetzgeber auf die Vorgaben des BVerfG (), alle übertragenen Vermögen unabhängig von der Vermögensart (Geldvermögen, Betriebsvermögen, Immobilien) realitätsgerecht abzubilden. Der folgende Beitrag gibt in einem ersten Teil einen Überblick über die wesentlichen Neuerungen auf der Bewertungsebene. In einem zweiten Teil werden die neugestalteten Verschonungsregelungen dargestellt.
Verkehrswert als Bemessungsgrundlage
Entsprechend den Vorgaben des BVerfG zielt der Entwurf auf eine realitätsgerechte Bewertung ab. Alle Vermögensarten sollen mit ihrem Verkehrswert in die erbschaft-/schenkungsteuerliche Bemessungsgrundlage einfließen. Dies macht für die nicht notierten Anteile an Kapitalgesellschaften, beim Betriebs- und Grundvermögen sowie beim land- und forstwirtschaftlichen Vermögen eine Änderung des Bewertungsrechts erforderlich. S. 2
Betriebsvermögen und Anteile an nicht börsennotierten Kapitalgesellschaften
Während sich der Wert von börsennotierten Anteilen an Kapitalgesel...