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Begünstigte Anteilsveräußerung an einer Rechtsanwaltssozietät
Anteilsveräußerungen eines Gesellschafters, der als Mitunternehmer eines Betriebs anzusehen ist, können unter § 34 Abs. 2 Nr. 1 EStG fallen. Bei einer Teilanteilsveräußerung kommt die Steuervergünstigung nach § 34 Abs. 1 EStG nur in Betracht, wenn bei vorhandenem Sonderbetriebsvermögen, das zu den wesentlichen Betriebsgrundlagen zählt, auch ein entsprechender Anteil am Sonderbetriebsvermögen übertragen wird.