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Einkommen-/Lohnsteuer | Zuschüsse des Arbeitgebers für die Übernahme von Kursrisiken als Sachlohn
Leistet der Arbeitgeber im Rahmen eines ausgelagerten Optionsmodells zur Vermögensbeteiligung der Arbeitnehmer Zuschüsse an einen Dritten als Entgelt für die Übernahme von Kursrisiken, so führt dies bei den Arbeitnehmern zu Sachlohn, wenn die Risikoübernahme des Dritten auf einer vertraglichen Vereinbarung mit dem Arbeitgeber beruht (Bezug: § 8 Abs. 1, Abs. 2, § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG; § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG i. d. F. des JStG 1996).
Praxishinweise: Barlohn liegt vor, wenn der Arbeitgeber Zahlungen an einen Dritten leistet und wenn dadurch eine Schuld des Arbeitnehmers getilgt wird. Wird jedoch dem Arbeitnehmer ein Vorteil zugewendet, der darauf beruht, dass der Arbeitgeber einem Dritten ein Entgelt zuwendet, das auf einem Vertragsverhältnis zwischen dem Arbeitgeber und dem Dritten beruht, so liegt Sachlohn vor,...