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Kein Entnahmegewinn bei Ausscheiden der Beteiligung an der Besitzgesellschaft aus der Bilanz der Betriebsgesellschaft
Im Falle der sog. mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung gehört die Beteiligung des Betriebsgesellschafters an der Besitzgesellschaft nicht zum Sonderbetriebsvermögen des Betriebsgesellschafters. Aufgrund dessen ist gem. rkr. Urteil des NWB SAAAC-47689 (EFG 2007 S. 1498) im Falle der Veräußerung des Betriebsgesellschaftsanteils hinsichtlich dieser Beteiligung auch für die VZ vor 1999 kein Entnahmegewinn zu versteuern (Bezug: § 4 Abs. 2 Satz 1, § 6 Abs. 1 Nr. 4, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 16 Abs. 1 Nr. 2 EStG).
Praxishinweise: (1) Mit Urteilen vom – IV R 48/93 (BStBl 1996 II S. 82), vom – VIII R 63/93 (BStBl 1996 II S. 93) und vom – VIII R 13/95 (BStBl II S. 325) hat der BFH unter Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung zu den Rechtsfolgen einer sog. „ mi...