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Steuerrecht | EU-Kommission will MwSt-Vorschriften für Finanzdienstleistungen und Versicherungen ändern
Die EU-Kommission hat Ende November (IP 07/1782) einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Modernisierung und Vereinfachung der komplexen MwSt-Vorschriften für Finanz- und Versicherungsdienstleistungen angenommen. Hierdurch sollen in Bezug auf die Mehrwertsteuer auf dem gesamteuropäischen Markt für diese Dienstleistungen gleiche Wettbewerbsbedingungen gewährleistet werden. Solche Dienstleistungen sind generell von der Mehrwertsteuer befreit. Die Steuerbefreiung stammt allerdings aus dem Jahre 1977 und die Rechtsvorschriften haben seitdem mit der Entwicklung in diesem Bereich nicht Schritt gehalten. Da die Steuerbefreiung von den Mitgliedstaaten heutzutage nicht einheitlich gehandhabt wird, müssen Gesetzeslücken häufig vom EuGH durch eine Klarstellung der richtigen Auslegung geschlossen werde...