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Einkommensteuer | kein Sonderausgabenabzug für Schulgeldzahlungen an Privatschulen in den USA
▶ Urteil: Aufwendungen eines Elternteils für Besuche seiner bei dem anderen Elternteil lebenden Kinder sind nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar – Fortführung des Senatsurteils vom , III R 208/94, BStBl II 1997, S. 54.
▶ Hinweis: Der Kl. war geschieden. Seine drei minderjährigen Kinder lebten im Streitjahr 1999 bei ihrer Mutter in den USA. In seiner Einkommensteuererklärung machte der Kl. Aufwendungen für seine Besuche der Kinder (Flugkosten, Hotel, Mietwagen) als außergewöhnliche Belastung geltend. Die Besuchskosten seien sowohl zwangsläufig als auch außergewöhnlich, da sich die Kinder gegen seinen Willen in den USA befänden. Er habe gerichtlich versucht, die mit ihm nicht abgestimmte „Entführung” der Kinder auf einen anderen Kontinent rückgängig zu machen. Außerdem beantragte er, das Schul...