Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Bilanzierung von Pensionszusagen: Auflösung der Rückstellung und vGA
Der BFH hat sich in seinem Urteil vom zur steuerlichen Behandlung einer Pensi-onsrückstellung geäußert, wenn die zugrunde liegende Pensionszusage steuerlich nicht anzuerkennen ist, weil sie gem. § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist:
Die Pensionsrückstellung ist gleichwohl in der Steuerbilanz zu passivieren, sofern im Übrigen die Voraussetzungen des § 6a EStG vorliegen, z. B. schriftliche Erteilung. Die gewinnmindernden Zuführungen zur Pensionsrückstellung sind jedoch als vGA dem Gewinn wieder hinzuzurechnen. Die Zusage wirkt sich im Ergebnis steuerlich nicht aus.
Stirbt der Gesellschafter-Geschäftsführer, ist die Pensionsrückstellung gewinnerhöhend aufzulösen: Die Verpflichtung der GmbH ist entfallen, Pensionen zu leisten. Hie...