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Umsatzsteuerfreiheit für Dozenten in der Aus- und Fortbildung
Die Erteilung von Unterricht durch Volkshochschul-Dozenten als freie Mitarbeiter kann bereits vor dem umsatzsteuerfrei sein,
wenn der Unterricht dazu dient, die Kenntnisse und Fähigkeiten der Schüler zu entwickeln, sofern der Kurs nicht bloße Freizeitgestaltung ist (z. B. Keramikkurs), und
wenn der Dozent für eigene Rechnung und in eigener Verantwortung handelt. Nach Ansicht des dürfte dies eher nicht der Fall sein bei einem VHS-Dozenten, der von einem Bundesland dafür bezahlt wird, dass er in Volkshochschulen unterrichtet, die von dem Bundesland verwaltet werden. Der BFH hat die Sache aber zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts an das FG zurückverwiesen.
Hinweis: Als Rechtsgrundlage für eine mögliche Umsatzsteuerfreiheit im Streitjahr 199...