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Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Spekulationsgeschäften
An der Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Spekulationsgeschäften mit Wertpapieren nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG bestehen für den Veranlagungszeitraum 2000 wegen eines fortdauernden Vollzugsdefizits, trotz der Möglichkeit des Kontenabrufs (seit ), auch nach Ergehen des (BStBl II 2006 S. 178), weiterhin die Aussetzung der Vollziehung rechtfertigende ernstlichen Zweifel.