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Aufhebung eines trotz Verfahrensunterbrechung ergangenen Urteils vor seiner Zustellung
Wird dem Gericht vor Zustellung bzw. Verkündung eines bereits gefällten Urteils bekannt, dass das Verfahren – hier wegen bereits vor der mündlichen Verhandlung erfolgter Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Klägerin – unterbrochen ist, haben die Richter, die an der mündlichen Verhandlung teilgenommen haben, wieder in die Beratung einzutreten und das wirkungslose Urteil aus Gründen der Rechtssicherheit aufzuheben.