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Versicherungsvertragsrecht | Arglistanfechtung trotz Verletzung einer Nachfrageobliegenheit
Ein Versicherer verliert das Recht zur Arglistanfechtung des Versicherungsvertrags nicht allein deswegen, weil er einer Nachfrageobliegenheit nicht nachgekommen ist ( NWB AAAAC-51388). – Anmerkung: Damit bekräftigt der BGH seine Abkehr von der gegenteiligen Rechtsauffassung, die er schon im Beschluss v. - IV ZA 26/05 und in den Urteilen v. - IV ZR 254/00 und v. - IV ZR 6/01 vollzogen hatte.