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Lohnsteuer | Steuerfreie Abfindung trotz neuen Arbeitsplatzes
Ein Arbeitnehmer, der durch Veranlassung seines Arbeitgebers, also insbesondere durch Kündigung, seinen Arbeitsplatz verliert und dafür eine Abfindung erhält, brauchte diese nach § 3 Nr. 9 EStG – je nach der Höhe – gar nicht oder nur teilweise zu versteuern. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer in der Folge nicht arbeitslos ist, sondern unmittelbar im Anschluss an die Auflösung des Arbeitsverhältnisses eine neue Beschäftigung aufnimmt. Dies hat das FG Berlin-Brandenburg in einem Urteil v. - 6 K 1170/06 noch einmal bekräftigt. In dem entschiedenen Fall hatte der Arbeitgeber des Klägers einen Betriebsteil aufgegeben und einem anderen Unternehmen, mit dem er sich zu einem Joint Venture zusammentat, überlassen. Der Kläger wurde zunächst bei dem Gemeinschaftsunternehmen beschäftigt, wechselte dann abe...