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Italien | Steueränderungen 2008
Mitte November 2007 hat der italienische Senat die von der Regierung vorgeschlagenen Steueränderungen 2008 beschlossen. Im Unternehmensteuerrecht sind somit folgende Änderungen zum vorgesehen: Zum soll der Körperschaftsteuersatz von 33 % auf 27,5 % und der Steuersatz bei der IRAP von 4,5 % auf 3,9 % gesenkt werden. Der Gesamtsteuersatz würde damit von 37,25 % auf 31,4 % sinken. Daneben soll die Steuerbefreiung für betriebliche Veräußerungsgewinne aus Beteiligungen von 84 % auf 95 % ausgedehnt werden.
Die Abzugsfähigkeit von Zinsausgaben bei der Gesellschafterfremdfinanzierung soll ab 2008 ganz neu geregelt werden. Ab 2008 wären Zinsausgaben, die die Zinseinnahmen übersteigen, nur noch dann abzugsfähig, sofern sie 30 % des EBITDA nicht übersteigen. Der übersteigende Betrag ...