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Rechtsprechung des EuGH zur Umsatzsteuer im Jahr 2006
Die wichtigste Entwicklung ist die Ablösung der 6. EG-Richtlinie zum Jahresende 2006 durch die am beschlossene Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie 2006/112/EG (MwStSystRL). Mit ihrem Inkrafttreten am sind die Richtlinie 77/388/EWG (6. EG-Richtlinie) und die Richtlinie 67/227/EWG (1. EG-Richtlinie) aufgehoben worden (Art. 411 Abs. 1, Art. 413 MwStSystRL). Verweisungen auf diese aufgehobenen Richtlinien gelten als Verweisungen auf die entsprechenden Bestimmungen in der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie (Art. 411 Abs. 2 MwStSystRL). Im Berichtszeitraum hat der EuGH nicht weniger als 34 für die Umsatzsteuer wichtige Entscheidungen durch Urteile und – in Fällen von geringerer Bedeutung auch durch Beschlüsse – gefällt, soviel wie nie zuvor. Sie sind sämtlich zur 6. EG-Richtlinie ergangen, behalten aber auch für die Auslegung des „neuen Rechts” der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie ihre Bedeutung. Im Jahr 2006 angestoßene, aber noch nicht abgeschlossene Entwicklungen betreffen die Rückwirkung von Urteilen des EuGH und die Änderung von bestandskräftigen Steuerverwaltungsakten aufgrund nachträglich bekannt gewordener Entscheidungen des EuGH. In Umsatzsteuersachen hat der EuGH in den Entscheidungen Linneweber und Akritidis seinen Standpunkt bestätigt, dass seine Urteile rückwirkende Geltung beanspruchen. Noch ungeklärt ist, ob und unter welchen Umständen eine zeitliche Be...BStBl 2006 II S. 96