Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Die EU-Aktionärsrechte-Richtlinie
Stärkere Einbindung von Aktionären in die Entscheidungsprozesse börsennotierter Gesellschaften
Nach öffentlichen Konsultationsrunden und Aktionsplänen seit der Initiative der europäischen Kommission zur Modernisierung des Gesellschaftsrechts und Verbesserung der Corporate Governance in der Europäischen Union v. ist am die Richtlinie 2007/36/EG über die Ausübung bestimmter Rechte von Aktionären in börsennotierten Gesellschaften verabschiedet worden. Insbesondere sollen die Rechte der Aktionäre durch erweiterte Transparenzregeln, Vertretungsrechte bei der Ausübung des Stimmrechts, die Möglichkeit der Teilnahme an Hauptversammlungen auf elektronischem Wege und die Gewährleistung der grenzüberschreitenden Stimmrechtsausübung gestärkt werden. Rechtzeitige Informationen über Hauptversammlungen und die Gelegenheit, Stimmrechte auf elektronischem Weg auszuüben, sollen die Kontroll- und Mitwirkungsrechte der Aktionäre verbessern und so zu einer transparenten, soliden Unternehmensführung beitragen. Flankierend waren Hindernisse abzubauen, die die Aktionäre von der Stimmabgabe abhalten können, wie etwa Bestimmungen, die als Voraussetzung für die Ausübung der Stimmrechte die Sperrung der Aktien während eines bestimmten Zeitraums vor der Hauptversammlung verlangten.
I. Hintergrund
Die Ri...