Es wird die Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts darüber eingeholt, ob § 8 b Abs. 3 Satz 1
und Abs. 5 Satz 1 des Körperschaftsteuergesetzes in der Fassung des
Gesetzes zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur
Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz vom
(Bundesgesetzblatt I 2003, 2840,
Bundessteuerblatt I 2004, 14) mit
Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes
insoweit vereinbar ist, als typisierend 5 vom Hundert der
Bezüge im Sinne des Abs. 1 bzw. von dem jeweiligen Gewinn im Sinne des
Abs. 2 S. 1, 3 und 5 als Ausgaben gelten, die nicht als Betriebsausgaben
abgezogen werden dürfen, ohne dass der Nachweis niedrigerer
Betriebsausgaben gestattet ist.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2008 S. 427 Nr. 7 EFG 2008 S. 236 Nr. 3 NWB-Eilnachricht Nr. 50/2007 S. 4479 StuB-Bilanzreport Nr. 6/2008 S. 203 GAAAC-64596
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Finanzgericht Hamburg, Beschluss v. 07.11.2007 - 5 K 153/06
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