Verlust der Kindergeldberechtigung bei Kindesentziehung
Leitsatz
1. Bei einem Wechsel des Kindes von dem Haushalt der sorgeberechtigten Mutter in den Haushalt des nicht sorgeberechtigten
Vaters ohne Einverständnis der Mutter behält der sorgeberechtigte Elternteil seinen Kindergeldanspruch nur dann, wenn er umgehend
seinen Rechtsanspruch auf Rückführung des Kindes in seinen Haushalt geltend macht. Bei einem Verzicht auf die gerichtliche
Geltendmachung des Herausgabeanspruchs sind die Voraussetzungen nicht erfüllt, die zum Erhalt des Kindergeldanspruchs erforderlich
sind.
2. Sind beide Eltern sorgeberechtigt, sollen die Kinder nach den Scheidungsvereinbarungen im Haushalt der Mutter leben und
bringt der Kindesvater die Kinder trotzdem nicht mehr in den Haushalt der Mutter zurück, so ist nicht ernstlich zweifelhaft,
dass die Mutter ihren Kindergeldanspruch verliert, wenn sie nicht umgehend ihren Rechtsanspruch auf Rückführung der Kinder
in ihren Haushalt geltend macht. Ein Antrag auf einstweilige Anordnung mit der Ziel der Übertragung des alleinigen Rechts
zur Aufenthaltsbestimmung genügt dafür nicht.
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