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FG München Beschluss v. - 5 V 1452/07

Gesetze: EStG § 64 Abs. 1, EStG § 64 Abs. 2 S. 1, FGO § 69 Abs. 2 S. 2, FGO § 69 Abs. 3 S. 1

Verlust der Kindergeldberechtigung bei Kindesentziehung

Leitsatz

1. Bei einem Wechsel des Kindes von dem Haushalt der sorgeberechtigten Mutter in den Haushalt des nicht sorgeberechtigten Vaters ohne Einverständnis der Mutter behält der sorgeberechtigte Elternteil seinen Kindergeldanspruch nur dann, wenn er umgehend seinen Rechtsanspruch auf Rückführung des Kindes in seinen Haushalt geltend macht. Bei einem Verzicht auf die gerichtliche Geltendmachung des Herausgabeanspruchs sind die Voraussetzungen nicht erfüllt, die zum Erhalt des Kindergeldanspruchs erforderlich sind.

2. Sind beide Eltern sorgeberechtigt, sollen die Kinder nach den Scheidungsvereinbarungen im Haushalt der Mutter leben und bringt der Kindesvater die Kinder trotzdem nicht mehr in den Haushalt der Mutter zurück, so ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass die Mutter ihren Kindergeldanspruch verliert, wenn sie nicht umgehend ihren Rechtsanspruch auf Rückführung der Kinder in ihren Haushalt geltend macht. Ein Antrag auf einstweilige Anordnung mit der Ziel der Übertragung des alleinigen Rechts zur Aufenthaltsbestimmung genügt dafür nicht.

Tatbestand

Fundstelle(n):
YAAAC-64590

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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FG München, Beschluss v. 02.10.2007 - 5 V 1452/07

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