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BBEV 12/2007 S. 373

Höherer Freibetrag für geschlossene Fonds aus England

Geschlossene Fonds aus Großbritannien sind vor allem wegen der hohen Freibeträge begehrt. Diese werden zudem jährlich an die Preissteigerungsrate angepasst. Vergleichbare inflationsindexierte Korrekturen gibt es auch in den USA – allerdings bei deutlich geringerem Freibetrag von derzeit 3.400 $.

Liegen Immobilien in England oder hat ein Lebensversicherungsfonds dort seinen Betriebssitz, können deutsche Anleger den jährlichen Freibetrag regelmäßig mangels anderer Einkünfte voll bei den Fondserträgen verwenden. Daher können Beteiligungen von bis zu rund 110.000 € – eine Rendite von 7 % unterstellt – steuerfrei bleiben. Sie unterliegen im Inland nur dem Progressionsvorbehalt gem. DBA.

Beteiligen sich Ehepaare getrennt an einem Fonds, können sie die Freibeträge doppelt nutzen. Eine Besonderheit ...