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Reform des Bilanzrechts durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
Übersicht der wesentlichen Änderungen für den Jahresabschluss (Teil 1)
Mit dem am vorgelegten Referentenentwurf eines Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG-RefE) steht nichts weniger als die größte Bilanzrechtsreform seit dem BiRiLiG 1985 bevor. Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) will „das bewährte HGB-Bilanzrecht zu einer dauerhaften und im Verhältnis zu den internationalen Rechnungslegungsstandards vollwertigen, aber kostengünstigeren und einfacheren Alternative weiter … entwickeln, ohne die Eckpunkte des HGB-Bilanzrechts – die HGB-Bilanz bleibt Grundlage der Ausschüttungsbemessung und der steuerlichen Gewinnermittlung – aufzugeben.” Der nachfolgende Beitrag stellt die wesentlichen Änderungen beim handelsrechtlichen Jahresabschluss kritisch dar. In einem zweiten Teil folgen die Änderungen beim Konzernabschluss.
Eine Synopse zu allen geplanten Änderungen des HGB und des EGHB steht hier zum Download bereit: Datei öffnen S. 1234
I. Hintergrund und Rechtsentwicklung
Im Zuge des Bilanzrechtsreformgesetzes 2004 hat das BMJ bereits ein Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz angekündigt und immer wieder verschoben. Nun drängt aber die Zeit, weil einige EU-Vorschriften – die damals schon verabschiedete Fair-Value-Richtlinie sowi...