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Die Verwendung des Jahresergebnisses als Mittel zur Bilanzpolitik bei kleinen GmbH
Wie kleine GmbH die Folgen einer Offenlegung abmildern
Wie können kleine GmbH die Offenlegung des Jahresüberschusses im Unternehmensregister vermeiden? Der Beitrag zeigt, wie durch vollständige oder teilweise Gewinnverwendung durch Vorabausschüttungen, Gewinnrücklagen oder deren Kombination in Verbindung mit den Offenlegungserleichterungen bei kleinen GmbH dazu führt, dass die Ertragslage nicht für externe Bilanzleser offenkundig wird.
I. Brisanz der Offenlegungspflicht für die GmbH
Der Jahresabschluss 2006 ist der erste Abschluss, der flächendeckend von allen haftungsbeschränkten Personen- oder Kapitalgesellschaften im Unternehmensregister im Internet offenzulegen ist. Das Bundesamt für Justiz wird die Offenlegungspflicht ab 2008 durchsetzen und bereitet sich organisatorisch auf eine enorme Zahl von Offenlegungsverfahren vor. Nachdem in BBK 21/2007 bereits die Ergebnisverwendung bei der GmbH & Co. KG unter dem Blickwinkel der bevorstehenden Offenlegung erläutert wurde, zeigt dieser Beitrag, welche S. 1270 Spielräume bei der GmbH bestehen, den offenen Ausweis des Jahresüberschusses zu vermeiden (vgl. Müller/Werner, BBK 21/2007 F. 19 S. 593, NWB DAAAC-61791; zum EHUG vgl. BBK F. 12 S. 7021 , NWB TAAAC-61790).