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Kurz notiert
Referentenentwurf zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts
Das BMF hat den Referentenentwurf zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts (ErbStRG) an die Ressorts und die Länder zur Stellungnahme versandt. Die gegenwärtige Terminplanung sieht vor, den Entwurf am ins Kabinett zu bringen. Der Gesetzentwurf zielt auf eine verfassungskonforme, realitätsgerechte Bewertung aller Vermögensklassen ab. Die Unternehmensnachfolge bei Erbschaften oder Schenkungen, insbesondere in kleinen und mittelständischen Unternehmen, soll erleichtert werden. Dies soll durch die Bewertung und Besteuerung des Grundvermögens, des Betriebsvermögens, des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens sowie von nicht notierten Anteilen an Kapitalgesellschaften nach Verkehrswerten ermöglicht werden. Deutlich höhere persönliche Freibeträge sollen garantieren, dass es beim Übergang durchschnittlicher Vermögen und damit insbesondere auch von privat genutztem Wohneigentum im engeren Familienkreis im Regelfall zu keiner Belastung mit Erbschaftsteuer kommen kann. Der Referentenentwurf zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts ist im Internet abrufbar unter www.bundesfinanzministerium.de.