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Behandlung von Einlagen im Rahmen des § 15a EStG in Folgejahren
Der BFH hatte in seinen Urteilen v. 14. 10. 2003 - VIII R 32/01 und v. 26. 6. 2007 - IV R 28/06 – über den Wortlaut des § 15a Abs. 1 Satz 1 EStG hinausgehend – entschieden, dass Einlagen, die zum Ausgleich eines negativen Kapitalkontos geleistet und im Wirtschaftsjahr der Einlage nicht durch ausgleichsfähige Verluste verbraucht werden, regelmäßig zum Ansatz eines Korrekturpostens führen mit der weiteren Folge, dass Verluste späterer Wirtschaftsjahre bis zum Verbrauch dieses Postens auch dann als ausgleichsfähig zu qualifizieren sind, wenn hierdurch (erneut) ein negatives Kapitalkonto entsteht oder sich erhöht. Die Grundsätze dieser Urteile sind nunmehr allgemein anzuwenden. Das a (BStBl 2004 I S. 463), nach dem die Grundsätze des BFH-Urteils v. 14. 10. 2003 (BStBl 2004 II S. 359) über den entschiedenen Einzelfall ...