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Aktivierung einer Forderung aus einer Umsatzsteuerberichtigung
Für den Fall einer Rechnungsberichtigung nach unrichtigem Steuerausweis kommt eine Aktivierung des Umsatzsteuerberichtigungsanspruchs i.S. des § 14c Abs. 1 Satz 2 UStG als Forderung erst in Betracht, wenn die Berichtigung der Rechnung tatsächlich durchgeführt ist. Die Forderung ist nicht bereits im Zeitpunkt der Ausstellung der fehlerhaften Rechnung zu aktivieren.