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„Steuerlicher Vorteil” verfassungswidrig?
Der bislang unveröffentlichte BFH-Beschluss IX B 92/07 zu Verlustzuweisungsmodellen stellt die Neufassung des § 42 AO infrage. Mit dem Beschluss legen die Richter eine Regel des EStG dem BVerfG vor. Sie monieren u. a., dass sich eine Konkretisierung des unbestimmten Begriffs „steuerlicher Vorteil” weder aus der konkreten Norm noch sonst aus dem Gesetz ergebe. Nach Ansicht des DStV ist dieses verfassungsrechtliche Verdikt unmittelbar auf die Neufassung der sog. Missbrauchsregel in § 42 AO i. d. F. des JStG 2008 übertragbar. In der Neufassung des § 42 AO wird erstmalig der Begriff „Missbrauch” gesetzlich definiert. Wesentlicher Bestandteil der Definition ist der Begriff des „Steuervorteils”.