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FG Berlin-Brandenburg Beschluss v. - 8 V 8133/07 EFG 2008 S. 188 Nr. 3

Gesetze: AO § 141 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, AO § 141 Abs. 2, FGO § 69 Abs. 3 S. 1, FGO § 69 Abs. 2 S. 2

Mitteilung über den Beginn der Buchführungspflicht als vollziehbarer Verwaltungsakt

Umsatzgrenze

Einbeziehung nicht umsatzsteuerbarer Auslandsumsätze

Leitsatz

1. Die Mitteilung über den Beginn der Buchführungspflicht nach § 141 Abs. 2 AO ist ein vollziehbarer Bescheid, gegen den ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung statthaft ist.

2. Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass § 141 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO trotz der Ausnahmeregelung für bestimmte steuerfreie Umsätze dahin auszulegen ist, dass für die Prüfung, ob die Umsatzgrenze für die Buchführungspflicht gewerblicher Unternehmer überschritten ist, auch nach dem Umsatzsteuergesetz nicht steuerbare Auslandsumsätze des Steuerpflichtigen zu berücksichtigen sind.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BBK-Kurznachricht Nr. 9/2008 S. 437
DStRE 2008 S. 455 Nr. 7
EFG 2008 S. 188 Nr. 3
UAAAC-64172

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FG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 14.08.2007 - 8 V 8133/07

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