Mitteilung über den Beginn der Buchführungspflicht als vollziehbarer Verwaltungsakt
Umsatzgrenze
Einbeziehung nicht umsatzsteuerbarer Auslandsumsätze
Leitsatz
1. Die Mitteilung über den Beginn der Buchführungspflicht nach § 141 Abs. 2 AO ist ein vollziehbarer Bescheid, gegen den ein
Antrag auf Aussetzung der Vollziehung statthaft ist.
2. Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass § 141 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO trotz der Ausnahmeregelung für bestimmte steuerfreie
Umsätze dahin auszulegen ist, dass für die Prüfung, ob die Umsatzgrenze für die Buchführungspflicht gewerblicher Unternehmer
überschritten ist, auch nach dem Umsatzsteuergesetz nicht steuerbare Auslandsumsätze des Steuerpflichtigen zu berücksichtigen
sind.
Tatbestand
Fundstelle(n): BBK-Kurznachricht Nr. 9/2008 S. 437 DStRE 2008 S. 455 Nr. 7 EFG 2008 S. 188 Nr. 3 UAAAC-64172
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Online-Dokument
FG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 14.08.2007 - 8 V 8133/07
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