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BBB 12/2007 S. 361

Schutz vor Kontopfändungen durch die Bank

Banken verlangen i. d. R. Sicherheiten, wenn sie Kredite vergeben, z. B. eine Immobilie oder eine Lebensversicherung. Kann ein Schuldner den Kredit nicht zurückzahlen, darf die Bank die Sicherheiten zu Geld machen. Was viele Selbstständige und Jungunternehmer nicht wissen: Die Bank darf auch auf solche Sicherheiten zurückgreifen, die nicht ausdrücklich in einem Kreditvertrag festgehalten worden sind, z. B. Guthaben von Privatkonten oder Wertpapiere in einem Depot, soweit der Unternehmer die Konten bei dieser Bank unterhält. Dies ist in den AGBs der Banken festgehalten, die bei Eröffnung eines Kontos immer unterschrieben werden müssen. Das Pfandrecht kann nur ausgeschlossen werden, wenn die Bank ausdrücklich hierauf verzichtet, was in der Praxis wohl kaum vorkommen wird. Weisen Sie Ihre Man...

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