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EU-Kommission ändert Übergangsmodalitäten für belgische Koordinationszentren zur Anpassung an die geänderten Steuervorschriften
Die EU-Kommission hat die von ihr 2003 festgesetzten Übergangsmodalitäten für belgische Koordinationszentren geändert, um ihnen Gelegenheit zur Anpassung an die geänderten Steuervorschriften zu geben (siehe IP/03/242). Sie folgt damit einem Urteil des EuGH, mit dem ihre Entscheidung vom teilweise für nichtig erklärt worden war. Zuvor hatte sie die Stellungnahmen der belgischen Behörden und betroffener Dritter eingeholt (siehe IP/07/370). Zentren, für die die steuerliche Sonderbehandlung zwischen dem und dem auslief, dürfen danach die Regelung rückwirkend bis in Anspruch nehmen. Das belgische Gesetz vom , durch das die Sonderregelung für Koordinationszentren durch neue Bewilligungsentscheidungen über den hinaus verlängert werden soll, ist nach Ansicht der Kommission mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar.
Am bestätigte der EuGH, dass die Regelung für Koordinationszentren eine mit dem Gemeinsamen Markt nicht zu vereinbarende Beihilferegelung darstellt. Er erklärte die Kommissionsentscheidung vom nur insofern für nichtig, als sie keine Übergangsmaßnahmen „in Bezug auf di...