Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Erbschaftsteuerreform 2008
Überblick und möglicher Handlungsbedarf
Am hat sich die Bundesregierung über die Eckpunkte der Erbschaftsteuerreform verständigt. Ausgangspunkt war die Entscheidung des , in der die unterschiedlichen und nicht realitätsgerechten Wertansätze des übertragenen Vermögens bei der Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung gerügt wurden. Das BVerfG hatte dem Gesetzgeber aufgegeben, bis zum eine verfassungskonforme Neuregelung zu schaffen. Der Gesetzesentwurf soll noch in diesem Jahr auf den Weg gebracht werden. Nachfolgend werden die geplanten Neuregelungen der geltenden Rechtslage gegenüber gestellt und aufgezeigt, in welchen Fällen Handlungsbedarf besteht.
Die geplanten Neuregelungen im Überblick
Nach den Eckpunkten zur Erbschaftsteuerreform 2008 sollen die Steuerklassen in der bisherigen Form erhalten bleiben. Eingetragene Lebenspartner bleiben zwar weiterhin in der ungünstigsten Steuerklasse III, erhalten jedoch einen persönlichen Freibetrag wie Ehegatten. Die durch die Neuregelung der Bewertung (Ansatz der Verkehrswerte) höheren Wertansätze sollen durch höhere persönliche Freibeträge und neu ausgestaltete Verschonungen zumindest teilweise wieder ausgegliche...