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Jahressteuergesetz 2008 beschlossen
Änderungen gegenüber Kabinettsbeschluss im Überblick
Exakt drei Monate nach dem Kabinettsbeschluss hat der Bundestag am das Jahressteuergesetz 2008 verabschiedet. Gegenüber dem Regierungsentwurf v. wurden eine Vielzahl von Änderungen beschlossen. Die wesentlichen Änderungen stellt der nachfolgende Überblick vor.
Einkommensteuer
GWG-Abschreibung: Die im Rahmen der Unternehmensteuerreform eingeführte Neuregelung für geringwertige Wirtschaftsgüter ab 2008 (Sofortabzug bis 150 €, Sammelposten bis 1 000 €) ist auch bei der Einnahmenüberschussrechnung anzuwenden (§ 4 Abs. 3 Satz 3 EStG). Für Überschusseinkünfte bleibt es unverändert beim sofortigen Werbungskostenabzug bis 450 €.
Vermögensübergaben gegen Versorgungsleistungen: Der Sonderausgabenabzug ist ab auch dann weiterhin möglich, wenn Versorgungsleistungen für die Übertragung eines mindestens 50%igen GmbH-Anteils gewährt werden und der Übernehmer zugleich die Geschäftsführungsfunktion des Übergebenden fortführt. Anstelle der im Regierungsentwurf enthaltenen fünfjährigen Übergangsklausel gilt für „Altverträge” nun prinzipiell ein unbefristeter Vertrauensschutz.
Progressionsvorbehalt: Negative ausländische Einkünfte sind ab Veranlagungszeitraum 2008 auch bei Steuerp...