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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 7 K 6571/04 E EFG 2007 S. 1503 Nr. 19

Gesetze: EStG § 10 Abs. 1 Nr. 4, EStG § 15, EStG § 16, EStG § 42 d

Keine Beendigung einer Betriebsaufspaltung durch unentgeltliche Nutzungsüberlassung wesentlicher Betriebsgrundlagen

Leitsatz

  1. Die nachträglich vereinbarte unentgeltliche Nutzungsüberlassung der wesentlichen Betriebsgrundlagen führt nicht zur Beendigung der bestehenden Betriebsaufspaltung zu einer Betriebs-GmbH, weil die Gewinnerzielungsabsicht des Besitzunternehmens sich auch auf die Beteiligungserträge beziehen kann.

  2. Die Betriebsaufspaltung kann nicht durch einseitige Erklärung gegenüber dem Finanzamt beendet werden, solange ihre rechtlichen Voraussetzungen – persönliche und sachliche Verflechtung – weiterhin bestehen bleiben.

  3. Der Sonderausgabenabzug für Kirchensteuer kommt nicht in Betracht, wenn diese von dem Geschäftsführer der zum Steuerabzug verpflichteten GmbH als Haftungsschuldner und nicht als Zahlung auf seine persönliche Kirchensteuerschuld geleistet worden ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2007 S. 1503 Nr. 19
BAAAC-63659

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 28.02.2007 - 7 K 6571/04 E

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