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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 13 K 1940/05

Gesetze: EStG § 63 Abs. 1 S. 3EStG § 62 Abs. 1 Nr. 2aEU-Verordnung Nr. 1408/71;

Kindergeldberechtigung von EU-Ausländern

Leitsatz

  1. EU-Ausländer, die im Inland wohnen, haben für ihre Kinder Anspruch auf Kindergeld, wenn diese im Inland oder in einem EU-Mitgliedsstaat ihren Wohnsitz haben.

  2. Steht aufgrund der vorgelegten Nachweise fest, dass das Kind entweder im Inland oder in einem EU-Mitgliedstaat seinen Wohnsitz hat, besteht ein Anspruch auf Kindergeld, ohne dass eine positive Meldebestätigung eines bestimmten EU-Mitgliedstaates vorliegen muss.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
GAAAC-63601

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 18.01.2007 - 13 K 1940/05

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