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Diese Woche online
Der neue Sammelposten für geringwertige Wirtschaftsgüter
Im Rahmen der Unternehmensteuerreform 2008 wurden die bisherigen gesetzlichen Vorschriften in Bezug auf geringwertige Wirtschaftsgüter bei Gewinneinkünften erheblich geändert. Neben der Absenkung der Wertgrenze in § 6 Abs. 2 EStG für den steuerlichen Sofortabzug auf 150 € wurde u. a. in § 6 Abs. 2a EStG eine Regelung zur steuerlichen Behandlung solcher Wirtschaftsgüter eingeführt, deren Netto-Anschaffungskosten 150 €, aber nicht 1 000 € übersteigen. Die sich daraus ergebenden Auswirkungen für die Handels- und Steuerbilanz stellen Koch/Thies/Gondert in dem Beitrag „Geringwertige Wirtschaftsgüter nach der Unternehmensteuerreform” NWB FAAAC-63098 dar und erläutern die Folgen für die Praxis anhand eines Fallbeispiels.
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