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Geringwertige Wirtschaftsgüter nach der Unternehmensteuerreform
Bei Sammelposten erhebliche Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz
Im Rahmen der Unternehmensteuerreform 2008 wurden die bisherigen gesetzlichen Vorschriften in Bezug auf geringwertige Wirtschaftsgüter bei Gewinneinkünften erheblich geändert. Neben der Absenkung der Wertgrenze in § 6 Abs. 2 EStG für den steuerlichen Sofortabzug auf 150 € wurde u. a. in § 6 Abs. 2a EStG eine Regelung zur steuerlichen Behandlung solcher Wirtschaftsgüter eingeführt, deren Netto-Anschaffungskosten 150 €, aber nicht 1 000 € übersteigen. Der Beitrag stellt die sich daraus ergebenden Auswirkungen für die Handels- und Steuerbilanz dar und erläutert die Folgen für die Praxis anhand eines Fallbeispiels.
I. Steuerliche Neuregelungen ab 2008
Die Änderung der Regelungen zur steuerlichen Behandlung von geringwertigen Wirtschaftsgütern war im Gesetzgebungsverfahren zur Unternehmensteuerreform Gegenstand erheblicher Diskussionen, infolge derer insbesondere die Wertgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter nicht wie zunächst vorgesehen auf 100 €, sondern auf 150 € herabgesetzt wurde.
1. Sofortabzug für geringwertige Wirtschaftsgüter
Aufgrund der in § 6 Abs. 2 EStG enthaltenen Neuregelung besteht für geringwertige Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die nach dem angeschafft, herge...