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Liebhaberei und kein Ende
BFH konkretisiert Prüfprogramm für Liebhabereibetriebe
Die Frage, wann eine verlustbringende Tätigkeit mangels Gewinnerzielungsabsicht als steuerlich unbeachtliche Liebhaberei einzustufen ist, bleibt ein Dauerbrenner in der Steuerberatungspraxis. Mit der stellt der BFH anschaulich dar, welche Feststellungen Finanzverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit zu treffen haben, um die Tätigkeit eines Steuerpflichtigen als Liebhaberei qualifizieren zu können.
Verlagstätigkeit als Liebhabereibetrieb
Der Kläger gründete im Jahr 1993 neben einer hauptberuflichen Tätigkeit einen Buchverlag. In den Jahren 1994, 1996 und 1998 erschienen jeweils in sich abgeschlossene Romane eines einzigen Autors. Weitere Produkte bot der Verlag nicht an. Dabei erwirtschaftete der Verlag in den Jahren 1993 bis 2001 ausschließlich Verluste, die der Kläger mit anderen positiven Einkünften verrechnete. Nachdem das Finanzamt die geltend gemachten Verluste für 1993 bis 1995 bestandskräftig anerkannt hatte, ließ es die geltend gemachten Verluste für die Jahre 1996 bis 1999 steuerlich unberücksichtigt, weil der Kläger ab 1996 ohne Gewinnerzielungsabsicht tätig gewesen sei (sog. Liebhaberei). Das daraufhin...